Ausschreibung eines Postdoc-Stipendiums: Spätantike und mittelalterliche Archäologie sowie Kunstgeschichte

Die PLuS-Stiftung Basel schreibt zum 1.10.2025 ein zweijähriges Postdoc-Stipendium aus zum Thema:

Die „barbarische“ und mittelalterliche Welt im Übergang von der Antike zur Moderne. Archäologie, Kunst, Kultur.

Forschungsarbeiten können sich folgenden Bereichen widmen:

1. Kulturelle Studien

Im Übergang von der Antike zum Mittelalter überlebt das Erbe der Vergangenheit mittels in Skriptorien kopierten und überlieferten Texten, aber auch in Denkmälern, Artefakten und der literarischen und juristischen Kultur – mit einem Wort: in den Ausdrucksformen und Erscheinungsformen der Zivilisation.

Der Hiatus zwischen der antiken und der „modernen“ Welt, der durch den Untergang des westlichen Imperiums und das Eindringen der „barbarischen“ Kulturen verursacht wurde und von der Geschichtsschreibung des 19. und 20. Jahrhunderts oft als oppositionelles Element zwischen den verschiedenen „alten“ und „modernen“ Kulturen bezeichnet wurde, wird heutzutage von der modernen Geschichtsschreibung im Lichte neuer Erkenntnisse der archäologischen und kunsthistorischen Studien sowie der Bauforschung oder literarischer und juristischer Quellen des frühen Mittelalters neu untersucht. Die neuen Studien legen den Schwerpunkt eher auf die Überreste und Elemente der Kontinuität, die allerdings auf fast immer nicht linearen Wegen vollzogen werden und aus einem „Netzwerk“ von manchmal kaum erkennbaren Zeichen bestehen. Diese Pfade müssen sorgfältig rekonstruiert werden, wobei die Ergebnisse der früheren und neueren Geschichtsschreibung mit strenger Objektivität zu berücksichtigen sind, ohne ihren historisch-wissenschaftlichen Wert und ihren Beitrag zum Wissensfortschritt abzuerkennen. Gleichzeitig müssen diese Ergebnisse immer wieder mit den neuen Daten verglichen werden, die die rasante Entwicklung der aktuellen archäologischen und kunsthistorischen Forschung, auch durch den interdisziplinären Ansatz und den Rückgriff auf die „harten“ Wissenschaften, ständig zur Verfügung stellt und die in der Tat zu Interpretationsperspektiven führen, die bisweilen bestimmte Ergebnisse der bisher akzeptierten Geschichtsschreibung in Frage stellen.

Diese Förderlinie soll Forschungen unterstützen, die einzelne Fragestellungen oder Werke bzw. Monumente herausstellen, die zur Klärung der Art und Weise und des Ausmaßes des Übergangs zwischen „Antike“ und „Moderne“ beitragen, mit besonderem Augenmerk auf die Dialektik/den Dialog zwischen der „antiken“ Welt (einschließlich des vielfältigen und sich wandelnden Konzepts des „Klassizismus“) und der „barbarischen“ Welt und ihrer Entwicklung im Mittelalter, insbesondere im 5. bis 10. Jahrhundert.

2. Studien, die auf die kritische Edition von archäologischen Ausgrabungen oder Monumenten abzielen.

Die Erforschung des Übergangs von der Antike zur Neuzeit mit Schwerpunkt auf dem Mittelalter und insbesondere auf den ersten Jahrhunderten ist untrennbar mit einem direkten und vertieften Zugang zu Denkmälern verbunden, seien es Ausgrabungen, Architektur, Kunstwerke, Heiligen-Artefakte, literarische oder juristische Werke. Das Hindernis dabei ist oft die begrenzte Verfügbarkeit von direkten Quellen. Insbesondere die Forschung im Zusammenhang mit Ausgrabungen, Bergung und Wiederherstellung von Kontexten, Bauwerken und Artefakten stößt oft auf Schwierigkeiten, wenn es darum geht, Dokumentationen zu finden, vor allem aus den vergangenen Jahrhunderten (bis zum 20. Jahrhundert).

Mit der Förderung dieser Forschungslinie sollen umfangreiche Recherchen und Untersuchungen unterstützt werden, die eine kritische Edition von Ausgrabungen, denkmalpflegerischen und kunsthistorischen Forschungen im weitesten Sinne ermöglichen, indem materielle Zeugnisse mit Quellen unterschiedlicher Art (dokumentarisch, narrativ) in Zusammenhang gebracht werden, und zwar durch die Sammlung und sorgfältige Prüfung – auch in Archiven und Katalogen – von oft sehr unterschiedlichen Materialien. All dies dient sowohl der Rekonstruktion der Ereignisse einzelner Ausgrabungs-, Studien- und Restaurierungsepisoden als auch der Unterstützung laufender oder zu beginnenden Forschungen.

Die Arbeiten können in deutscher, englischer, französischer oder italienischer Sprache verfasst werden.

Höhe des Stipendiums, Laufzeit und Antragsvoraussetzungen

Die Höhe des Stipendiums beträgt 1.800 € monatlich; es handelt sich dabei um eine Pauschale, die alle ggf. anfallenden Abgaben enthält. Die Klärung der Steuerbefreiung des Stipendiums im Land des Wohnsitzes obliegt den Zuwendungsempfängern. Die maximale Laufzeit beträgt zwei Jahre. Antragsvoraussetzung ist eine abgeschlossene Promotion (PhD) in einem der folgenden Fachgebiete: Archäologie, Kunstgeschichte, Geschichte (Alte und Neue), Kulturwissenschaften.

Der Abschluss des Promotionsverfahrens darf nicht länger als acht Jahre zurückliegen. Der Bewerber muss mindestens passive Kenntnisse in folgenden Sprachen nachweisen: Latein und/oder Griechisch und neben der eigenen eine weitere Sprache nach Wahl aus den Sprachen Englisch, Italienisch, Französisch, Portugiesisch, Spanisch und Deutsch.

Förderungsbedingungen

  • Für zusätzliche Einkünfte besteht eine Obergrenze von 12.000 € / Jahr.
  • Die erste Auszahlung erfolgt mit Förderbeginn für sechs Monate, anschließend quartalsweise. Zu Ende des fünften Monats und danach alle sechs Monate ist ein Bericht über den Stand der Arbeit vorzulegen. Dessen positive Bewertung durch die Stiftung ist Voraussetzung für die weitere Auszahlung der Fördergelder.
  • Spätestens drei Monate nach Abschluss der Förderung wird ein Abschlussbericht im Umfang von zwei Seiten vorgelegt, der auf der Website der PLuS-Stiftung publiziert wird.
  • Erwünscht ist die Anbindung der Beitragsempfänger an eine wissenschaftliche Einrichtung wie beispielsweise eine Universität oder ein Forschungsinstitut; diese ist durch ein Bestätigungsschreiben nachzuweisen.

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung kann in deutscher, englischer, französischer oder italienischer Sprache eingereicht werden. Sie erfolgt elektronisch über das Web-Formular auf der Website der Stiftung und enthält folgende Unterlagen:

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • CV mit Publikationsverzeichnis und Beilage von maximal drei Publikationen eigener Wahl (in separaten pdf-Dateien, die über das Web-Formular hochgeladen werden)
  • Ausführliche Darstellung des Forschungsvorhabens im Umfang von maximal 25.000 Zeichen (inkl. Leerzeichen); folgendermaßen zu gliedern:
  • Forschungsschwerpunkt und Fragestellung
  • Stand der Forschung und Darstellung des Innovationsgehalts des Projekts im Vergleich zu früheren Studien
  • Eigene Vorarbeiten, insofern vorhanden
  • Zielsetzungen und erwartete Ergebnisse
  • Geplante Arbeitsweise in Hinblick auf Methoden- und Theoriehorizont
  • Bestätigung der Durchführbarkeit innerhalb des Förderzeitraums; Angaben über eventuell bereits bestehende Kontakte zu wissenschaftliche Einrichtungen und über die Möglichkeit, Bibliotheken, Strukturen, Datenbanken usw. zu nutzen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits verfügbar sind
  • Zeit- und Arbeitsplan
  • Bibliographie (nur die wichtigsten Titel)

Hinweis

Die Stiftung nimmt keine Anträge an, die parallel oder innerhalb von 6 Monaten bei anderen Förderinstitutionen eingereicht werden. Von der Bewerbung ausgeschlossen sind Verwandte (bis zum vierten Grad) der Beirats- oder Stiftungsrats-Mitglieder.

Entscheidungsverfahren

Die eingehenden Bewerbungen werden durch den Wissenschaftlichen Beirat der PLuS-Stiftung begutachtet, der gegebenenfalls auswärtige Gutachter beizieht. Die endgültige Entscheidung über die Vergabe des Stipendiums obliegt dem Stiftungsrat, der das Ergebnis des Auswahlverfahrens auf der Website der Stiftung veröffentlicht (https://www.patrumlumensustine.ch/). Der oder die Erstplatzierte wird per E-Mail bis zum 15.8.2025 über die Entscheidung benachrichtigt und schließt einen Zuwendungsvertrag mit PLuS ab. Im Falle der Ablehnung geht das Stipendium an den nächstplatzierten Bewerber oder die nächstplatzierte Bewerberin. Regulärer Beginn des Stipendiums ist der 1.10.2025. In Absprache mit der Stiftung kann der Stipendienantritt bis zum 1.1.2026 verschoben werden.

Zuwendungsentscheidungen der Stiftung sind nicht anfechtbar.

Die Bewerbung ist bis zum 15.3.2025 über das Web-Formular einzureichen. Bewerbungen, die nach Ablauf der Frist eingehen oder nicht alle erforderlichen Unterlagen enthalten, werden nicht berücksichtigt.

Nähere Auskünfte erteilt info@patrumlumensustine.ch.

Die von Bewerberinnen und Bewerbern zur Verfügung gestellten Daten werden von PLuS ausschließlich im Zuge des Auswahlverfahrens verwendet; sie werden mit der in der Schweiz gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfalt behandelt.
Zur vereinfachten Lesbarkeit wird in diesem Text das generische Maskulin verwendet. Die hier verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – insofern nicht anders kenntlich gemacht – auf beide Geschlechter.